aktuelle aTgbs
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Tölzer Eissport GmbH (Tölzer Löwen), Bad Tölz
1. Geltungsbereich der ATGB
Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gelten für das Rechtsverhältnis, welches mit dem Erwerb von Tages-, Dauer- und/oder sonstigen Eintrittskarten (nachfolgend „Ticket“ bzw. „Tickets“) für Veranstaltungen der Tölzer Eissport GmbH (nachfolgend „Tölzer Löwen“ oder „Veranstalter“) zwischen dem Kunden und der Tölzer Löwen begründet wird, insbesondere für den Besuch von Eishockey-Heimspielen sowie sonstige Veranstaltungen und Events (nachfolgend „Events“).
2. Erwerb von Tickets / Vertragsschluss / Karteninhaberschaft
a) Tickets für Veranstaltungen der Tölzer Löwen können nur von den Tölzer Löwen vor Ort (Abendkasse Hacker-Pschorr Arena), Online über die von den Tölzer Löwen autorisierten Online-Verkaufsstelle (Tölzer Löwen Online Ticketshop / Eventim) oder über von den Tölzer Löwen autorisierte Verkaufsstellen bezogen werden. Ob eine Verkaufsstelle von den Tölzer Löwen autorisiert ist, kann unter der in diesen ATGB angegebenen Kontaktstelle abgefragt werden. Sollten für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen ATGB abweichende oder ergänzende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen den Tölzer Löwen und dem Kunden diese ATGB Vorrang.
b) Sämtliche Darstellungen der Veranstaltungsangebote der Tölzer Löwen im Internet, in Prospekten, Broschüren oder sonstigen Werbeträgern sind freibleibend und unverbindlich und damit keine Angebote im Rechtssinne. Erst die Erklärung des Kunden zum Kauf eines Tickets gilt als verbindliches Vertragsangebot unter Anerkennung auch dieser ATGB als verbindlichem Vertragsbestandteil.
c) Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden kommt spätestens mit Übergabe/Zugang des Tickets beim Kunden zustande.
3. Vertragsinhalt
a) Eine Tageskarte berechtigt zum Besuch eines Heimspiels der Tölzer Löwen in der Hacker-Pschorr Arena oder zum Besuch des Events zu dem gebuchten und auf dem Ticket ausgewiesenen Termin, zu den in diesen ATGB geregelten Bedingungen.
b) Eine Dauerkarte (BlackCard) berechtigt zum Besuch sämtlicher Heimspiele (Vorbereitung, Hauptrunde, PlayOffs) der Tölzer Löwen in der Hacker-Pschorr Arena während der gebuchten und auf dem Ticket ausgewiesenen Eishockey-Spiel-Saison zu den in diesen ATGB geregelten Bedingungen zum Pauschalpreis. Die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Heimspielterminen innerhalb einer Saison wird nicht geschuldet. Insbesondere ist eine Rückerstattung des Dauerkarten-Preises oder eines Teils hiervon bei Nichtteilnahme der Mannschaft der Tölzer Löwen an oder frühzeitigem Ausscheiden aus einer Play-Off- oder Play-Down-Runde ausgeschlossen. Der konkrete Umfang der mit dem Erwerb einer Dauerkarte umfassten Besuchsrechte ergibt sich aus dem Dauerkartenbestell-Formular, welches unter den Kontaktstellen abgerufen werden kann.
Eine Dauerkarte (YellowCard) berechtigt zum Besuch der Heimspiele in der Hauptrunde der Tölzer Löwen in der Hacker-Pschorr Arena während der gebuchten und auf dem Ticket ausgewiesenen Eishockey-Spiel-Saison zu den in diesen ATGB geregelten Bedingungen zum Pauschalpreis. Die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Heimspielterminen innerhalb einer Saison wird nicht geschuldet. Der konkrete Umfang der mit dem Erwerb einer Dauerkarte umfassten Besuchsrechte ergibt sich aus dem Dauerkartenbestell-Formular, welches unter den Kontaktstellen abgerufen werden kann.
c) Der Kunde erklärt verbindlich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche und kommerzielle Weiterverkauf der erworbenen Tickets ohne vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Es ist insbesondere verboten Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten; im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als dem, auf den Tickets ausgewiesenen Preis, zu veräußern; oder Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die Tölzer Löwen kundenseits zu Werbe- oder sonstigen Vermarktungszwecken zu verwenden. Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets sind die Tölzer Löwen berechtigt, vom Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses zu verlangen.
d) Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Annahme und Bestätigung der gewünschten Plätze durch die Tölzer Löwen.
– Im Falle einer Dauerkarte Black Card endet die Vertragslaufzeit automatisch jeweils am 30. April des darauffolgenden Kalenderjahres, ohne dass es einer entsprechenden Erklärung einer der Vertragsparteien bedarf.
– Im Falle einer Dauerkarte Yellow Card endet die Vertragslaufzeit automatisch nach dem Ende der Hauptrunde der Saison, für welche die Dauerkarte Yellow Card erworben wurde.
4. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
a) Die Höhe des Ticketpreises ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste der Tölzer Löwen. Diese kann unter der angegebenen Kontaktstelle abgerufen werden. Der Preis für im Online-Ticketshop erworbenen Tickets setzt sich aus dem Ticketpreis sowie einer Online-Buchungsgebühr in Höhe von 0,60 € zusammen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten.
b) Sie können per Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), per EC-Karte, per SEPA-Lastschriftverfahren, PayPal, giropay oder Barzahlung zahlen. Die Zahlungsabwicklung im Online-Ticketshop für VISA und MasterCard erfolgt über die CTS EVENTIM Nederland B.V., Postbus 3096, 2130 KB Hoofddorp, Niederlande.
c) Tickets in Form von Dauerkarten werden nur zum Pauschalpreis angeboten.
5. Ermäßigungen
a) Ermäßigungsberechtigungen werden in der aktuellen Preisliste oder im Dauerkarten-Bestellformular aufgeführt.
b) Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt.
c) Bei Tagestickets ist maßgeblich für die Ermäßigungsberechtigung der Tag der Leistungserbringung durch die Tölzer Löwen (Spieltag bzw. Tag der Veranstaltung).
d) Bei Dauerkarten ist der für den Ermäßigungsgrund geltende Stichtag das Datum auf dem Bestellformular. Sollte das Datum auf dem Bestellformular fehlen gilt der 15.08. (Beginn der neuen Saison) als Stichtag.
6. Rückgabe / Umtausch
a) Eine Rücknahme oder ein Umtausch von verkauften Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ist ein Kunde aus persönlichen Gründen nicht in der Lage die gebuchte Veranstaltung zu besuchen, ist eine Übertragung des Tickets an einen Dritten nur dann zulässig, wenn bei der Weitergabe die Regelungen unter Ziffer 3.c) beachtet werden und der Dritte sich den Regelungen dieser ATGB unterwirft. Zudem können ermäßigte Eintrittskarten (Tages- oder Dauerkarten) überhaupt nur dann auf Dritte übertragen werden, wenn der Dritte seinerseits die Voraussetzungen der Ermäßigung erfüllt und sie gegenüber den Tölzer Löwen nachweisen kann.
b) Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets besteht auch im Falle des Vorliegens eines Fernabsatzvertrags nicht (siehe § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
7. Absage einer Veranstaltung
a) Wird eine im Zeitpunkt des Erwerbs des Tagestickets bereits fest terminierte Veranstaltung ersatzlos abgesagt bzw. muss eine Veranstaltung nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes bzw. einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise unter Ausschluss von Zuschauern („Geisterspiel“) stattfinden, sind die Tölzer Löwen sowie der Kunde bei Tagestickets berechtigt, von dem mit dem Erwerb des Tickets begründeten Vertragsverhältnis bzgl. der betroffenen Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt ist in Textform, per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Geschäftsstellenadresse zu erklären. Der Kunde erhält sodann gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene, nicht erstattungsfähiger Kosten an die Tölzer Löwen nach Wahl der Tölzer Löwen den entrichteten Ticketpreis erstattet oder einen Gutschein im Wert des Ticketpreises zur Anrechnung auf einen künftigen Ticketkauf.
b) Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt bzw. muss eine Veranstaltung nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes bzw. einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise unter Ausschluss von Zuschauern („Geisterspiel“) stattfinden, erhält der Kunde bei Dauerkarten nach Wahl der Tölzer Löwen den entrichteten Ticketpreis anteilig erstattet oder einen Gutschein im Wert des anteiligen Ticketpreises zur Anrechnung auf einen künftigen Ticketkauf.
8. Verschiebung / Verlegung / vorzeitige Beendigung von Veranstaltungen
a) Liegt der Termin einer Veranstaltung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden bereits verbindlich fest und muss die Veranstaltung sodann zeitlich oder örtlich verlegt werden, behalten die Tickets ihre Gültigkeit, der Kunde hat aber die Möglichkeit bis spätestens 24 h vor der Veranstaltung vom Vertrag nach Maßgabe der Ziffer 7a Satz 2 zurückzutreten. War der Termin der Veranstaltung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden noch nicht vertraglich festgeschrieben, ist in der endgültigen Festlegung des Termins keine Terminverlegung zu sehen.
b) Bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, die Tölzer Löwen haben den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen sprechen im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden.
c) Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung eines bereits begonnenen und gemäß Ziffer 8 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, die Tölzer Löwen weisen ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel hin.
9. Zugang zu den Veranstaltungen / Eintrittskontrollen
a) Der Zutritt zur Arena unterliegt der in der Hacker-Pschorr Arena ausgehängten Hausordnung. Die Hausordnung der Tölzer Löwen für die Durchführung von Veranstaltungen ist im Internet unter Stadionordnung-neues-Logo.pdf jederzeit einsehbar. Mit Zutritt zum Bereich der Arena erkennt jeder Ticketinhaber die Hausordnung an, welche neben diesen ATGB-Anwendung findet und akzeptiert diese als für sich verbindlich.
b) Während der Veranstaltungen nehmen die Tölzer Löwen bzw. das von den Tölzer Löwen beauftragte Sicherheitspersonal das Hausrecht wahr. Den Anordnungen der Tölzer Löwen bzw. den von den Tölzer Löwen beauftragten Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten.
c) Der Zutritt zu den jeweiligen Veranstaltungen wird nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets der Tölzer Löwen gewährt. Jeder Besucher ist beim Betreten der HackerPschorr-Arena verpflichtet, dem Personal der Zugangskontrolle sein Ticket oder seinen sonstigen Nachweis seiner Zutrittsberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen, sowie diese Dokumente bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Besucher mit ermäßigten Tickets haben zudem den Nachweis der Voraussetzungen für die Ermäßigung mit zu führen.
d) Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Eintritt zu der Veranstaltung durch das Sicherheitspersonal auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen z.B. durch Abtasten der Bekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors (oder anderer technischer Hilfsmittel) untersuchen zu lassen. Auf Anordnung ist dem Sicherheitspersonal Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten.
e) Die vorgenannten Untersuchungen sind im gesamten Arena-Innen- und Außenbereich zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.
f) Personen, die ihre Zutrittsberechtigung nicht nachweisen können oder wollen, sich der Kontrolle entziehen bzw. den in diesen ATGB geregelten Verboten zuwider handeln, können von der Veranstaltung ausgeschlossen bzw. aus der Arena verwiesen werden. Wiederholte und schwerwiegende Verstöße gegen die Bestimmungen dieser ATGB können zum Hausverbot führen.
g) Das Risiko des Verlustes von Eintrittskarten trägt grundsätzlich der Karteninhaber. Der Verlust der Dauerkarte ist unverzüglich in der Geschäftsstelle der Tölzer Löwen zu melden. Die durch die Ausstellung von Ersatzkarten aufgrund von Verlust bzw. Beschädigung der Originalkarte anfallenden Kosten sind vom betroffenen Kunden zu tragen.
10. Verhaltensregeln und Verbote
Der Zutritt zum und der Aufenthalt am Veranstaltungsort unterliegt ungeachtet der für die Hacker-Pschorr Arena gültigen Hausordnung, den nachstehenden, zwingend zu beachtenden Verhaltensregeln:
a) Das Mitführen und/oder Benutzen gefährlicher Gegenstände insbesondere Waffen oder Gegen-stände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können (z.B. Flaschen und Dosen, etc.), explosionsfähige, leichtentzündliche, radioaktive, wassergefährdende, übelriechende oder ätzende Stoffe, Pyrotechnik, Laserpointer sowie Gegenstände, deren Besitz verboten ist bzw. die ge-eignet sind, andere Besucher zu gefährden oder unangemessen zu belästigen, ist untersagt. Gleiches gilt für die Mitnahme von Foto-, Videokameras und/oder sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung, sofern keine vorherige Zustimmung der Tölzer Löwen vorliegt. Die Mitarbeitenden der Tölzer Löwen sind berechtigt, Gegenstände vorgenannter Art vorläufig und entschädigungslos in Besitz zu nehmen.
b) Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen sowie entsprechender Handlungen im Arenabereich ist verboten; entsprechendes gilt für Gesten und ein äußeres Erscheinungsbild, die bzw. das nach Art und Inhalt objektiv geeignet ist, Dritte zu diffamieren, zu beleidigen und/oder zu diskriminieren.
c) Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet;
d) Der Zutritt zur bzw. Aufenthalt in der Arena ist zudem ausgeschlossen für Personen die durch ihr (z.B. auffällig aggressives) Verhalten oder ihre körperliche Verfassung eine Gefahr oder die begründete Besorgnis einer Gefahr für sich selbst oder für die Sicherheit anderer Besucher und/oder Ordnung in der Arena darstellen, insbesondere erkennbar alkoholisiert sind oder offensichtlich unter Drogeneinfluss stehen.
e) Das Werfen von Gegenständen in die Halle, auf das Eis oder in den Zuschauerraum ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen, die der Hausrechtsinhaber bezeugen kann oder von anderen Zeugen erfährt, ordnet der Hausrechtsinhaber die Personalienfeststellung und den Verweis aus der Arena an. Darüber hinaus behält sich der Hausrechtsinhaber das Recht vor, etwaige aus dem Verstoß resultierende Ansprüche der Ligagesellschaft oder anderer Institutionen an den oder die Verursacher weiterzuleiten.
11. Zuschaueraufnahmen
Zur medialen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Bewerbung sind die Tölzer Löwen oder der von ihr Beauftragte bzw. Autorisierte (z.B. Rundfunk, Presse, etc.) berechtigt, Bild- und/oder Bild-Tonaufnahmen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen, die ggf. Ticketinhaber als Besucher abbilden können. Die Tölzer Löwen bzw. der von den Tölzer Löwen Beauftragte bzw. Autorisierte ist berechtigt, diese Aufnahmen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO zu verarbeiten sowie zu verwerten bzw. öffentlich wiederzugeben.
12. Haftung
a) Der Aufenthalt an und in der Arena erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte behalten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit stets den Puck im Auge. Der Verein, die Tölzer Eissport GmbH und seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
b) Die Tölzer Löwen haften gegenüber den Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
c) In sonstigen Fällen haften die Tölzer Löwen – soweit nicht in Abs. d) abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinal-pflicht), jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Tölzer Löwen vorbehaltlich der Regelungen in Abs. d) ausgeschlossen.
d) Die Haftung der Tölzer Löwen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
e) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der Tölzer Löwen.
13. Datenschutz
Die dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Tölzer Löwen können unterDatenschutz – Tölzer Löwen entnommen werden.
14. AGB-Änderungsvorbehalt (nur für Dauerkartenkunden)
Die Tölzer Löwen behalten sich vor, diese ATGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus triftigem Grund geschieht, etwa zur Anpassung an gesetzliche Vorgaben oder neue Sicherheitsanforderungen. Änderungen werden den betroffenen Kunden vorab mitgeteilt.
15. Kontakt
Sämtliche Anliegen der Kunden können an nachfolgende Stelle gerichtet werden:
Tölzer Eissport GmbH
Am Sportpark 2, 83646 Bad Tölz
Sitz: Bad Tölz
Registergericht: AG München Handelsregister: HRB 121958
Geschäftsführer: Fabian Schlager
Telefonnummer +49 (0) 8041 799 43 33
Telefaxnummer: +49 (0) 8041 799 43 30
E-Mail Adresse office@teg-gmbh.de
(in diesen ATGB auch „Tölzer Löwen“ genannt)
Homepage: Angabe der für den Ticketverkauf maßgeblichen Homepage, wo sich auch das offizielle Dauerkarten-Bestellformular befindet.
16. Gerichtsstand / außergerichtliche Streitbeilegung
a) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Bad Tölz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Dieser Gerichtsstand ist auch dann einschlägig, wenn der Kunde keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
b) Die EU-Kommission stellt eine Onlineplattform für die außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Dadurch können Verbraucher Streitigkeiten im Zusammenhang mit Onlinebestellungen zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts klären. Die Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
c) Die Tölzer Löwen weisen nach § 36 VSBG ausdrücklich darauf hin, dass sie zu einer Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren weder verpflichtet ist noch dazu bereit ist.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelnen Bestimmungen dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
Stand der ATGB: Stand vom 01.08.2025